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Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1
#28
Nochmal ausführlich.

(16-01-2009, 14:55)Pussy Galore schrieb: Kann man eigentlich als Vater in einer neuen Ehe ebenfalls diesen Anspruch geltend machen und 3 Jahre lang das Kind betreuen und somit von der Unterhaltszahlung für Kinder aus voriger Beziehung freigestellt werden? Oder gilt dieses Alterstufenmodell nur für Frauen?

Es gilt, was hier steht: http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#fuerdaserste
Grundsätzlich ist Kinderbetreuung, Führung des Haushalts mit Kindern (siehe besagte Hausmannrechtssprechung) in einer neuen Beziehung für die Richterinnen kein Grund, nicht leistungsfähig zu sein. Es folgt das übliche Dreigestirn: Fiktives Einkommen, Pfändung, Anzeige.
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Schlimmer gehts nimmer - von Gast1 - 07-01-2009, 21:25
… sie müssen ja nicht arbeiten - von Gast1 - 07-01-2009, 21:38
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Gast1 - 08-01-2009, 01:02
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Exilierter - 18-01-2009, 05:23
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 10:01
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Exilierter - 18-01-2009, 18:49
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 19:52
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 21:54

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