17-01-2009, 17:57
Nochmal ausführlich.
Es gilt, was hier steht: http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#fuerdaserste
Grundsätzlich ist Kinderbetreuung, Führung des Haushalts mit Kindern (siehe besagte Hausmannrechtssprechung) in einer neuen Beziehung für die Richterinnen kein Grund, nicht leistungsfähig zu sein. Es folgt das übliche Dreigestirn: Fiktives Einkommen, Pfändung, Anzeige.
(16-01-2009, 14:55)Pussy Galore schrieb: Kann man eigentlich als Vater in einer neuen Ehe ebenfalls diesen Anspruch geltend machen und 3 Jahre lang das Kind betreuen und somit von der Unterhaltszahlung für Kinder aus voriger Beziehung freigestellt werden? Oder gilt dieses Alterstufenmodell nur für Frauen?
Es gilt, was hier steht: http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#fuerdaserste
Grundsätzlich ist Kinderbetreuung, Führung des Haushalts mit Kindern (siehe besagte Hausmannrechtssprechung) in einer neuen Beziehung für die Richterinnen kein Grund, nicht leistungsfähig zu sein. Es folgt das übliche Dreigestirn: Fiktives Einkommen, Pfändung, Anzeige.