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Österreich: Unterhalt mit dem Umgangsrecht verknüpfen
#22
Claudia Bandion-Ortner war ja nun schneller weg vom Fenster als erwartet und ich bin gespannt wie sich ihre Nachfolgerin, die Arbeits- und Sozialrechtsexpertin Beatrix Karl im Familienrecht schlägt. Zumindest wurde ihr bereits ein gutes Verhältnis zu Gabriele Heinisch-Hosek nachgesagt.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte nun in einem Fall von massiver Umgangsvereitelung erstmalig zugunsten eines ausgegrenzten Vaters entschieden und diesem einen Schmerzensgeldanspruch eingeräumt.

ORF - OGH: Schmerzensgeld wegen "Kindesentzug"

Krone.at - OGH-Urteil als Meilenstein für Österreichs Väter

In einem noch aktuelleren Artikel meldet Heinisch-Hosek sogleich Ansprüche an, die Kiste umzudrehen.
Zitat:Die "zweite Seite der Medaille" dürfe aber in der Debatte auch nicht fehlen, nämlich dass es viele Väter gebe, die ihr Besuchsrecht nicht wahrnehmen und Kinder gar nicht abholen. In diesen Fällen gebe es keine Strafen.

Aus dem Büro von Karl kommt erstmal nichts konkretes zur Sache.
Zitat:Man werde sich das Urteil genau anschauen und prüfen, ob es Nachbesserungsbedarf gibt, hieß es aus dem Büro von Justizministerin Karl auf Anfrage der APA.

Wenn es gesetzlichen Änderungsbedarf gäbe, würde dies im Zuge der ohnehin geplanten Familienrechtsnovelle passieren, so Karls Sprecher. Einen Termin für Verhandlungen zu dieser Novelle zwischen der neuen Justizministerin und Heinisch-Hosek, unter anderem zur gemeinsamen Obsorge nach Scheidungen, gibt es bisher nicht

Kleine Zeitung - Karl will Urteil zu Besuchsrecht genau anschauen

Schön wäre gewesen, wäre der erste Groschen gefallen und den üblichen Druckmitteln - Alimente vs. Kindesentzug - mal der der Kampf angesagt worden wäre - hin zu gemeinsamer und gleichartiger elterlicher Verpflichtungen, im Falle vormals gemeinsam getroffener Entscheidung für das gemeinsame Kind.

Im deutschsprachigen Raum offenbar ein Ding der Unmöglichkeit.

Immerhin zeigt der OGH mit diesem Urteil eine neue Tendenz, weg von langwierigen und kostspieligen Auseinandersetzungen.
Hoffen wir auch von hier aus, auf eine möglichst schnelle präventive Wirkung auf die Bevölkerung von Österreich.


In der Schweiz sieht die Sache indes noch anders aus, mehr so wie hier in D.
Die Muddi hat sich bereits mit den Kids abgesetzt und ihr kann das Ergebnis in eigener Sache egal sein.
Zugemüllt mit allen nur denkbaren miesen und falschen Anschuldigungen und die RichterInnen zu blöd das Spiel zu durchschauen.
Da spielt es auch keine Rolle mehr Ursachen und Wirkungen zu kennen und zu sortieren.

Wenn ein Straftatbestand nachgewiesen ist, dann gibbet halt was auf die Mütze - hier: Bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken, für den beschuldigten Mann und Vater, versteht sich.
Hauptsache Muddi hat nun erreicht was sie wollte.

Einfach nur peinlich!
20 Minuten Online - Zweifel an Aussagen des Opfers
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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RE: Österreich: Unterhalt mit dem Umgangsrecht verknüpfen - von Bluter - 15-05-2011, 07:40

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