15-05-2011, 10:48
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat einem Vater aus Wien erstmals Anspruch auf Schmerzensgeld eingeräumt - weil die Mutter nach der Trennung den Kontakt mit dem Kind verhindert haben soll. Das Urteil könnte Vorbildwirkung haben.
Hoffentlich auch bald in Deutschland! Das muss dann auch umgesetzt werden und das Kind darf nicht als Hinderungsgrund für die Verbüßung der Strafe gesehen werden.
http://wien.orf.at/stories/515783/
Hoffentlich auch bald in Deutschland! Das muss dann auch umgesetzt werden und das Kind darf nicht als Hinderungsgrund für die Verbüßung der Strafe gesehen werden.
http://wien.orf.at/stories/515783/