17-01-2009, 19:16
Das Unterhaltrecht ist nicht symmetrisch. Höchstens theoretisch. Für die Erwirtschaftung von Unterhalt gelten viel härtere Regeln wie für das Recht, ihn zu verbrauchen.
Man wird dir auch sagen, dass eine unterhaltspflichtige Mutter mit neuem Kind ebenso zum weiterzahlen von Unterhalt verurteilt werden würde. In der Praxis werden Amtsrichter in diesem Fall aber sehr nachsichtig sein.
Man wird dir auch sagen, dass eine unterhaltspflichtige Mutter mit neuem Kind ebenso zum weiterzahlen von Unterhalt verurteilt werden würde. In der Praxis werden Amtsrichter in diesem Fall aber sehr nachsichtig sein.