18-05-2011, 22:12
(18-05-2011, 21:23)p schrieb: Machs doch mit Namen: Der baldige Opa soll Dolf heissen, die Oma Ilse, die Tochter Mandy, der von ihr noch zu gebärende Enkel Justin. Der Papa von Justin ist Kevin.
Mandy kriegt nichts von ihren Eltern Dolf und Ilse, weil sie keine Ausbildung macht und nicht mehr in eine Schule geht. Mandy hat aber Ansprüche an Kevin wenn sie Mutter wird, nämlich Betreuungsunterhalt für sich selber und Kindesunterhalt für Justin. Wenn Kevin nichts zahlen kann, dann kann für Justins Unterhalt auch auf Dolf, Ilse und die Eltern von Kevin zurückgegriffen werden.
Ok, und der Unterhaltsanspruch von Dolf auf Mandy erlischt mit dem Mutter werden oder besteht dieser auch weiterhin?