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Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1
#35
Im äußersten Fall und vorübergehend ja. Ist halt bei mir die Schmerzgrenze.
Viel schlimmer finde ich, dass all die oben genannten Regelungen darauf hinauslaufen, dass sie mehr oder weniger indirekte Aufforderungen an die Mütter beinhalten, es den Kindern so schlecht gehen zu lassen, dass es einen besonderen Betreuungsbedarf gibt. Da helfen nur wirklich klare Regelungen, wie wir sie neulich aus Norwegen gelesen haben.
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Nachrichten in diesem Thema
Schlimmer gehts nimmer - von Gast1 - 07-01-2009, 21:25
… sie müssen ja nicht arbeiten - von Gast1 - 07-01-2009, 21:38
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Gast1 - 08-01-2009, 01:02
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Exilierter - 18-01-2009, 05:23
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 10:01
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Exilierter - 18-01-2009, 18:49
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 19:52
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 21:54

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