22-05-2011, 18:28
Im Hinblick auf die zahlreichen (gegensätzlichen) Meinungen, habe ich selbst zu der Thematik Kindesanhörung recherchiert.
Über das Thema Kindesanhörung wurde von @Profiler der Ergänzungspfleger erwähnt.
Er schrieb: "Sauberer ist es, dem Kind einen Ergänzungspfleger zuzuordnen, dem ganz oder Teile aus Sorge- und Umgangsrecht übertragen werden unter gleichzeitigem Entzug beim oder den Sorgeberechtigten."
Beim recherchieren habe ich mir mal die Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Verfahrensbeistandschaft Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche e.V. genauer durchgesehen.
Und was finde ich dort?
Genau die Rechtsanwältin meiner Exfrau, die auch bei Frauen helfen Frauen e.V. sehr aktiv ist, die mit dem Frauenhaus kooperiert, die Männer als Täter diffamiert, die ist eine Kontaktperson und Ansprechpartner der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Verfahrensbeistandschaft Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche e.V.
Mir ist es plötzlich schlecht geworden.
Muss ein Verfahrenspfleger bei der Kindesanhörung dabei sein?
Ich denke mal, es wäre sicherlich von Vorteil, wenn eine (neutrale) Person des Vertrauens bei der Kindesanhörung mit dem Richter anwesend ist.
Gibt es eine Möglichkeit zu dieser Vorgehensweise?
Über das Thema Kindesanhörung wurde von @Profiler der Ergänzungspfleger erwähnt.
Er schrieb: "Sauberer ist es, dem Kind einen Ergänzungspfleger zuzuordnen, dem ganz oder Teile aus Sorge- und Umgangsrecht übertragen werden unter gleichzeitigem Entzug beim oder den Sorgeberechtigten."
Beim recherchieren habe ich mir mal die Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Verfahrensbeistandschaft Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche e.V. genauer durchgesehen.
Und was finde ich dort?
Genau die Rechtsanwältin meiner Exfrau, die auch bei Frauen helfen Frauen e.V. sehr aktiv ist, die mit dem Frauenhaus kooperiert, die Männer als Täter diffamiert, die ist eine Kontaktperson und Ansprechpartner der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Verfahrensbeistandschaft Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche e.V.
Mir ist es plötzlich schlecht geworden.
Muss ein Verfahrenspfleger bei der Kindesanhörung dabei sein?
Ich denke mal, es wäre sicherlich von Vorteil, wenn eine (neutrale) Person des Vertrauens bei der Kindesanhörung mit dem Richter anwesend ist.
Gibt es eine Möglichkeit zu dieser Vorgehensweise?