22-05-2011, 19:06
(22-05-2011, 18:28)marecello schrieb: Muss ein Verfahrenspfleger bei der Kindesanhörung dabei sein?
Ich denke mal, es wäre sicherlich von Vorteil, wenn eine (neutrale) Person des Vertrauens bei der Kindesanhörung mit dem Richter anwesend ist.
Wie die Anhörung abläuft, ist Sache des Richters. Wie du selbst festgestellt hast, hat der Titel "Verfahrenspfleger" genausowenig wie der Titel "Richter" mit Fähigkeiten und Qualifikation zu tun. Es ist also ein Glücksspiel, egal ob mit oder ohne irgendwelche Pfleger oder sonstigen Personen der Helferindustrie.
Man addiert also Personen und Komplexität, wenn man keine Prozesskostenhilfe bekommt auch Kosten (z.B. für Gutachten), ohne dass dafür die Chancen wirklich verbessert werden. Im Gegenteil, die Dinge laufen langsamer, die Helfer entwickeln ein Eigenleben, man gibt der blockierenden Mutter nur noch mehr Zeit (die Zeit läuft gegen einen!) etc.
Ich würde nur in sehr schlecht oder aussichtslos laufenden Fällen zum Verfahrenspfleger raten. Du kannst das ohnehin nur anregen, bestellen muss der Richter.