23-05-2011, 11:46
Das würde mich auch mal interessieren!
Soweit ich weiß, sind Schönheits-Ops ab 14 nur mit dem Einverständnis der Eltern durchzuführen, und darunter -generell- nur, wenn durch den Eingriff die Lebensqualität des Kindes normalisiert werden kann. D.h. bei echten "Entstellungen" wäre ein ästhetisierender Eingriff erlaubt, bei -nur- dismorphophobischen nicht.
Soweit ich weiß, sind Schönheits-Ops ab 14 nur mit dem Einverständnis der Eltern durchzuführen, und darunter -generell- nur, wenn durch den Eingriff die Lebensqualität des Kindes normalisiert werden kann. D.h. bei echten "Entstellungen" wäre ein ästhetisierender Eingriff erlaubt, bei -nur- dismorphophobischen nicht.