24-05-2011, 08:23
(23-05-2011, 21:39)Terbeck schrieb: dass er seinen Sommerurlaub so geplant hat, dass seine Tochter an diesem nicht teilnehmen kann, weil sie wohl noch im Kindergarten anwesend sein muss.
Es gibt (noch) keine Kindergartenpflicht. Wenn der Vater nur dann Urlaub nehmen kann, kann das Kind in dieser Zeit ohne Weiteres mitmachen.