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Steuererstattung und Unterhalt
#2
(29-05-2011, 13:52)Raban schrieb: Wenn ich erst ab 2011 unterhalts(ersatz)pflichtig werde, muss ich die Steuerrückerstattung von 2010 als Einkommen deklarieren?

Aber sicher. Steuerrückerstattung bzw. Nachzahlung wirkt sich immer auf das Folgejahr aus.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Nachrichten in diesem Thema
Steuererstattung und Unterhalt - von Raban - 29-05-2011, 13:52
RE: Steuererstattung und Unterhalt - von Camper1955 - 29-05-2011, 16:03
RE: Steuererstattung und Unterhalt - von Raban - 29-05-2011, 16:31
RE: Steuererstattung und Unterhalt - von beppo - 29-05-2011, 18:10

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