29-05-2011, 16:03
(29-05-2011, 13:52)Raban schrieb: Wenn ich erst ab 2011 unterhalts(ersatz)pflichtig werde, muss ich die Steuerrückerstattung von 2010 als Einkommen deklarieren?
Aber sicher. Steuerrückerstattung bzw. Nachzahlung wirkt sich immer auf das Folgejahr aus.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.