29-05-2011, 16:31
Ist vollkommen unlogisch; habe z.B. 2010 meinen Alleinerziehendenvorteil (Steuerklasse 2) nicht geltend emacht, sondern erst mit der Steuerklärung 2011. Weshalb sollte davon jetzt die Mutter meines zweiten Kindes im Betreuungsunterhalt profitieren oder eben das 2. Kind im Kindsunterhalt? Diese Verhältnisse haben 2010 doch noch gar nicht bestanden? Es wird ja auch mein aktuelles Einkommen für die Berechnung zu Grunde gelegt und nicht das von vor zwei Jahren?
Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!