Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Steuererstattung und Unterhalt
#5
Es gilt das Zuflussprinzip.

Das heißt, Steuerzahlungen oder Erstattungen werden in dem Jahr angerechnet, in dem sie geflossen sind und nicht im Jahr der zugrunde liegenden Einkünfte.

Wenn Steuererstattungen auf Grund von Zahlungen erfolgen, die der Andere nicht mit getragen hat, so muss man das vortragen und hoffen, dass der Richter das begreift.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Steuererstattung und Unterhalt - von Raban - 29-05-2011, 13:52
RE: Steuererstattung und Unterhalt - von Raban - 29-05-2011, 16:31
RE: Steuererstattung und Unterhalt - von beppo - 29-05-2011, 18:10

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  BU/KU incl Steuererstattung ? klWirts1 14 11.336 25-05-2013, 13:43
Letzter Beitrag: Eifelaner

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste