08-06-2011, 13:08
@Saint Germain...
Ich bin mir nicht sicher, ob Nathan tatsächliche weiße ist, aber in diesem DEINEM speziellen Fall (Tread) hat er recht. Du schlugst ruckzuck auf, legtest was dar und ERWARTETEST sofortige Empfehlung. Deine Erwartung dazu wurde nicht UMGEHEND erfüllt und schon schwalbst Du Andere ab.
Hier gibt es Jungs mit Erfahrungen auf so ziemlich allen Gebieten. Verstehe Du diese also als potentielle Helfer mit eigenem bestehenden Hilfebedarf. Gemeinsam können WIR viel erreichen. Und vergiss nicht. Es wird immer so sein, dass welche kommen, Rat suchen und erhalten und sich dann wieder davontrollen. Das fördert denn nicht unbedingt die Gemeinschaft.
Ein Anwalt aus Bayern mit Schmakes kann am Ende billiger sein, als ein Anwalt bezogen auf Dich und deine Sache in Köln und wohnhaft meinetwegen gleich im Nachbarhaus zum Gericht. Aber vielleicht kontaktierst die vielleicht mal die ortsansässige vafk-Kreisgruppe bei Dir da am Wohnort.
Als nächstes wäre gut, Dir noch mal die Anmerkung von Profiler reinzuziehen, ergo die mit seinem Verweis auf den wahrscheinlichen Fakt, dass deine Problemlösung auf der SGB 2 Schiene liegt. Kannste so sehen, musst Du aber nicht. Ist allein diene Entscheidung.
Ich bin mir nicht sicher, ob Nathan tatsächliche weiße ist, aber in diesem DEINEM speziellen Fall (Tread) hat er recht. Du schlugst ruckzuck auf, legtest was dar und ERWARTETEST sofortige Empfehlung. Deine Erwartung dazu wurde nicht UMGEHEND erfüllt und schon schwalbst Du Andere ab.
Hier gibt es Jungs mit Erfahrungen auf so ziemlich allen Gebieten. Verstehe Du diese also als potentielle Helfer mit eigenem bestehenden Hilfebedarf. Gemeinsam können WIR viel erreichen. Und vergiss nicht. Es wird immer so sein, dass welche kommen, Rat suchen und erhalten und sich dann wieder davontrollen. Das fördert denn nicht unbedingt die Gemeinschaft.
Ein Anwalt aus Bayern mit Schmakes kann am Ende billiger sein, als ein Anwalt bezogen auf Dich und deine Sache in Köln und wohnhaft meinetwegen gleich im Nachbarhaus zum Gericht. Aber vielleicht kontaktierst die vielleicht mal die ortsansässige vafk-Kreisgruppe bei Dir da am Wohnort.
Als nächstes wäre gut, Dir noch mal die Anmerkung von Profiler reinzuziehen, ergo die mit seinem Verweis auf den wahrscheinlichen Fakt, dass deine Problemlösung auf der SGB 2 Schiene liegt. Kannste so sehen, musst Du aber nicht. Ist allein diene Entscheidung.