08-06-2011, 19:40
(08-06-2011, 11:48)Saint Germain schrieb:Auch das solltest du aktiv angehen:(08-06-2011, 00:37)sorglos schrieb: Inhaltlich werden mir aus deinem Posting einige wichtige Fragen nicht klar. Hast du derzeit gar keinen oder nur einen sehr kleinen Job?
Ich beziehe Voll-Hartz-IV, d.h. ich habe derzeit keine weiteren Einkünfte.
Im Moment besuche ich zudem eine Vollzeit-Weiterbildungsmaßnahme (6 Monate, 5 Tage die Woche, 8 Stunden am Tag), die mir im Rahmen der wie üblich zu unterschreibenden Eingliederungsvereinbarung auferlegt wurde, um meine "Vermittelbarkeit" zu verbessern.
In dem Zusammenhang würde mich interessieren, ob es unter diesen Umständen möglich ist, für diesen Zeitraum vor Gericht weiterhin mit "fiktivem" Einkommen zu rechnen.
Es ist mir doch gewiss ohne weiteres zuzumuten, neben dieser "Vollbeschäftigung" abends im Supermarkt noch ein paar Regale einzuräumen, um meinen "Beitrag" zu leisten... ?
- Schreibe an H4-Amt eine Anfrage, ob du während WB-Maßnahme z.B. nachts nebenher arbeiten darfst? (Vor deinem Termin in 3 Wochen!!!)
- schreibe gleiche Anfrage an Träger der WB-Maßnahme.
Meist ist bei solchen Maßnahmen in den Verträge klar gesagt, dass sich TN voll aufs Lernen konzentrieren soll. In etlichen Fällen haben wir nette Rückantworten erhalten, wo sinngemäß gesagt wurde, dass TN keinesfalls nebenher arbeiten darf. Diese Schreiben beigefügt machen beim Gericht mehr Eindruck als deine persönlich geäußerten Vermutungen. Und helfen bestenfalls ein fitives Einkommen für diese Zeiträume auszuschließen.
(08-06-2011, 13:57)Saint Germain schrieb: ...dann glaube ich kaum, dass er eine Zulassung für die Kölner Ecke hat. ;-)Heutzutage kann jeder Anwalt vor jedem normalen Gericht auftreten. Lokale Zulassung war vorgestern. Dir scheint sich das Familienrecht von anno dunnemal eingebrannt zu haben. Von Beratungsresistenz vermag ich noch nicht ganz zu sprechen. ;-)
Such dir einfach nen Anwalt für Sozialrecht + Familienrecht und lass dir bei deinem vorgefertigten Schreiben, wie p sagt formulierungsmäßig helfen. Es gibt solche Anwälte, mit dieser Kombi selten aber immer mehr - in Berlin und dem wilden Osten könnte ich dir was sagen, aber in Köln kenn ich keinen Namen.
Und für den Fall, dass es wieder schief geht, braucht du halt einen kleinen Job, damit du den Unterhalt bei H4 anrechnen lassen kannst.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #