also mal was grundsätzliches zum thema "von der steuer absetzen". der irrglaube, dass man sich etwas komplett, oder nahezu komplett von der steuer zurückholen kann ist recht weit verbreitet, aber das geht nicht!
ausgangsfall: ich habe einen steuersatz von 40%(der einfachheit halber mal mit fixem steuersatz, in der realität verändert der sich stufenweise) und ein zu versteuerndes einkommen (z.vE.) von 100.000 euro. dann muss ich 40.000 euro steuern zahlen (z.v.E.100.000*40%).
steuerabzug: jetzt kaufe ich ein fachbuch für 100 euro. das setze ich komplett von der steuer ab, weil das in vollem umfang werbungskosten sind. man zieht diese 100 euro aber nicht von der steuer, sondern vom zu versteuernden einkommen ab! macht ein neues z.v.E. von 99.900 euro. davon 40% ergibt eine neue steuerschuld von 39.960 euro.
ergebnis: verglichen mit dem ausgangsfall zahlt man nun also 40 euro (40.000-39.960 Euro) weniger steuern.die hat man nun "gespart". gleichzeitig, hat man aber 100 euro für ein fachbuch ausgegeben, das man eventuell sowieso nicht lesen wird, weil's so langweilig ist! somit bleibt unterm strich in der haushaltskasse ein loch von 60 euro (100 Euro für's buch abzüglich 40 Euro Steuerersparnis). es lohnt sich also niemals geld auszugeben, weil man etwas "von der steuer absetzen" kann. man bleibt immer auf dem löwenanteil der kosten selbst sitzen!
rechtsanwalts+gerichtskosten in familienangelegenheiten sind - wenn überhaupt - allenfalls als sonderausgaben(SA)/außergewöhnliche belastungen (AGB) abziehbar, die mindern nur selten wie die werbungskosten das z.v.E. in voller höhe. soll heissen, da kriegt man regelmäßig noch weniger von der steuer zurück als bei den werbungskosten. effektiv geld sparen kann man nur, indem man den rechtsanwalt überhaupt nicht bezahlt, der steuerabzug bringt leider recht wenig
ausgangsfall: ich habe einen steuersatz von 40%(der einfachheit halber mal mit fixem steuersatz, in der realität verändert der sich stufenweise) und ein zu versteuerndes einkommen (z.vE.) von 100.000 euro. dann muss ich 40.000 euro steuern zahlen (z.v.E.100.000*40%).
steuerabzug: jetzt kaufe ich ein fachbuch für 100 euro. das setze ich komplett von der steuer ab, weil das in vollem umfang werbungskosten sind. man zieht diese 100 euro aber nicht von der steuer, sondern vom zu versteuernden einkommen ab! macht ein neues z.v.E. von 99.900 euro. davon 40% ergibt eine neue steuerschuld von 39.960 euro.
ergebnis: verglichen mit dem ausgangsfall zahlt man nun also 40 euro (40.000-39.960 Euro) weniger steuern.die hat man nun "gespart". gleichzeitig, hat man aber 100 euro für ein fachbuch ausgegeben, das man eventuell sowieso nicht lesen wird, weil's so langweilig ist! somit bleibt unterm strich in der haushaltskasse ein loch von 60 euro (100 Euro für's buch abzüglich 40 Euro Steuerersparnis). es lohnt sich also niemals geld auszugeben, weil man etwas "von der steuer absetzen" kann. man bleibt immer auf dem löwenanteil der kosten selbst sitzen!
rechtsanwalts+gerichtskosten in familienangelegenheiten sind - wenn überhaupt - allenfalls als sonderausgaben(SA)/außergewöhnliche belastungen (AGB) abziehbar, die mindern nur selten wie die werbungskosten das z.v.E. in voller höhe. soll heissen, da kriegt man regelmäßig noch weniger von der steuer zurück als bei den werbungskosten. effektiv geld sparen kann man nur, indem man den rechtsanwalt überhaupt nicht bezahlt, der steuerabzug bringt leider recht wenig
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