01-07-2011, 21:37
(01-07-2011, 21:06)beppo schrieb: Wie sieht es dann da wohl mit der Zwangsläufigkeit aus?Im Umgangsrecht kann es sein, dass Du Dein Recht in Anspruch nimmst. Beim Unterhalt bist Du gezwungen, für dein One-Night-Vergnügen aufzukommen. Böse gesagt, warum solltest Du dafür rechtlich oder steuerlich noch unterstützt werden?
