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Einseitige notarielle Verpflichtungserklärung
#1
Hallo Forianer,

ich habe eine Frage zu der in den faq genannten einseitigen notariellen Verpflichtungserklärung.

Ich unterliege noch einem aus den 90er Jahren stammenden Titel über den Kindesunterhalt, der in einem Vergleich im Rahmen der Scheidungsvereinbarung getroffen wurde.

Das Kind ist zwar inzwischen volljährig befindet sich aber noch im Studium.
Nun wird ein höherer Unterhaltsbetrag gefordert, der mir auch gerechtfertigt erscheint und den ich in einem gewissen Rahmen zu zahlen bereit bin.

Kann man nun mit einer solchen Erklärung beim Notar die Vereinbarung aus dem Vergleich abändern/ersetzen oder müsste man eine Formulierung, wie etwa: "zusätzlich zu dem in der Scheidungsvereinbarung genannten Betrag verpflichtige ich mich monatlich im Vorraus Betrag xxxx an mein Kind xxxx zu zahlen".

Ich möchte einfach vermeiden, das plötzlich 2 gültige Titel gegen mich existieren, die in der Summe einen zu hohen Betrag ausweisen.

Für Eure Hilfe schon mal vielen Dank!
Eifelaner
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Nachrichten in diesem Thema
Einseitige notarielle Verpflichtungserklärung - von Eifelaner - 05-07-2011, 13:27

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