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Einseitige notarielle Verpflichtungserklärung
#4
(05-07-2011, 13:27)Eifelaner schrieb: Das Kind ist zwar inzwischen volljährig befindet sich aber noch im Studium.
Nun wird ein höherer Unterhaltsbetrag gefordert, der mir auch gerechtfertigt erscheint...
Kannst Du das genauer erklären? Ich mag das noch nicht so ganz glauben.


(05-07-2011, 14:19)Eifelaner schrieb: Gut, und was ist mit der 2. von mir genannten Möglichkeit, eine Art "Aufstockung" des Titels?
Kann ich mir nicht vorstellen, da wenn Kind 18 ist, die Karten komplett neu gemischt werden. Alleine einige damalige Berechnung kann schon keine Grundlage mehr sein, weil z.B. das Kindergeld nun voll angerechnet wird.

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RE: Einseitige notarielle Verpflichtungserklärung - von blue - 05-07-2011, 14:20

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