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Einseitige notarielle Verpflichtungserklärung
#6
Also-

wenn ich bis jetzt hier alles richtig verstanden habe, dann ist es doch so, dass mit dem 18. Geburtstag des Juniors auch Mutti unterhaltspflichtig wird. Wenn der Vater immer noch Unterhalt aufgrund eines Titels aus den 90er Jahren zahlt, dann hat sich Mutti klammheimlich vor der Unterhaltszahlung gedrückt?

Da wäre meine Bereitschaft zur Aufstockung aber gegen null.......

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Einseitige notarielle Verpflichtungserklärung - von Austriake - 05-07-2011, 14:59

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