05-07-2011, 15:56
So, damit ihr etwas besser im Bilde seid, werde ich mal ein paar Informationen mehr herausgeben.
Ich tue das nicht besonders gern, da man ja nie weiß, wer hier alles mitliest.
Kind und Heirat mit einer Ausländerin Anfang der 90er.
Nach einigem Hin- und Her bin ich aus der damaligen ehelichen Wohnung in Deutschland ausgezogen.
Sogleich stellte sie den Antrag auf alleiniges Sorgerecht und kam damit, wie solls auch anders sein, locker durch. Das ABR wurde mir belassen, um einen Umzug der Beiden ins Ausland verhindern zu können - lach.
Sie blieb dann zunächst noch ein Jahr in D, arbeitete schwarz und trieb mich mit den durchgesetzen Titeln an den Rand meiner Existenz.
Bis dahin also nichts besonderes und von vielen hier so erlebt.
Dann eines Tages verschwand sie mit unserem Kind klammheimlich in ihr Heimatland. Die Kindesentführung hat hier natürlich niemanden interessiert, es war ja die Mutter.
Selbst war ich im Vor-I-Net-Zeitalter natürlich längst nicht so informiert wie heute.
Meine Reaktion darauf war die Einstellung aller Unterhaltszahlungen.
Nach einer gewissen Zeit kamen dann natürlich die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Bei der Scheidung handelte dann mein Anwalt einen für mich durchaus sehr günstigen Vergleich aus. Mit einer moderaten Einmalzahlung wurde alle aufgelaufenen Verpflichtungen, der Versorgungsausgleich ausgeglichen und auf zukünftige Ehegattenunterhaltsforderungen verzichtet.
Der Kindesunterhalt wurde der DDT entsprechend festgesetzt.
Der Titel aus diesem Vergleich existiert noch heute.
Kind ist nun 20, hat das ausländiche Abitur gemacht und befindet sich im Studium.
Einkommen der Mutter war und ist natürlich deutlich unterhalb der Leistungsfähigkeit.
Vor kurzem habe ich nun eine Forderung von ihm (ganz sicher von der Mutter) bekommen, die im Bereich des doppelten Betrages nach der DDT liegt.
Die Forderung enthält eine Postenaufstellung - echt lustig! Vielleicht poste ich die mal, wenn die Sache geregelt ist.
Nun denn, ich habe nun mein relevantes Einkommen berechnet und komme unter Berücksitigung anderer Unterhaltsberechtigter auf die 4. oder 5. Einkommensstufe.
Diesen Betrag würde ich vermindert um 50% (Ländergruppe 3 des BMF) titulieren lassen.
Ich denke mal das würde den utopischen Forderungen schon mal viel Wind aus den Segeln nehmen.
Wenn man sich einig wird, würde ich ja auch noch die KV übernehmen, aber das kommt dann ja erst später dran.
Gruß!
Ich tue das nicht besonders gern, da man ja nie weiß, wer hier alles mitliest.
Kind und Heirat mit einer Ausländerin Anfang der 90er.
Nach einigem Hin- und Her bin ich aus der damaligen ehelichen Wohnung in Deutschland ausgezogen.
Sogleich stellte sie den Antrag auf alleiniges Sorgerecht und kam damit, wie solls auch anders sein, locker durch. Das ABR wurde mir belassen, um einen Umzug der Beiden ins Ausland verhindern zu können - lach.
Sie blieb dann zunächst noch ein Jahr in D, arbeitete schwarz und trieb mich mit den durchgesetzen Titeln an den Rand meiner Existenz.
Bis dahin also nichts besonderes und von vielen hier so erlebt.
Dann eines Tages verschwand sie mit unserem Kind klammheimlich in ihr Heimatland. Die Kindesentführung hat hier natürlich niemanden interessiert, es war ja die Mutter.
Selbst war ich im Vor-I-Net-Zeitalter natürlich längst nicht so informiert wie heute.
Meine Reaktion darauf war die Einstellung aller Unterhaltszahlungen.
Nach einer gewissen Zeit kamen dann natürlich die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Bei der Scheidung handelte dann mein Anwalt einen für mich durchaus sehr günstigen Vergleich aus. Mit einer moderaten Einmalzahlung wurde alle aufgelaufenen Verpflichtungen, der Versorgungsausgleich ausgeglichen und auf zukünftige Ehegattenunterhaltsforderungen verzichtet.
Der Kindesunterhalt wurde der DDT entsprechend festgesetzt.
Der Titel aus diesem Vergleich existiert noch heute.
Kind ist nun 20, hat das ausländiche Abitur gemacht und befindet sich im Studium.
Einkommen der Mutter war und ist natürlich deutlich unterhalb der Leistungsfähigkeit.
Vor kurzem habe ich nun eine Forderung von ihm (ganz sicher von der Mutter) bekommen, die im Bereich des doppelten Betrages nach der DDT liegt.
Die Forderung enthält eine Postenaufstellung - echt lustig! Vielleicht poste ich die mal, wenn die Sache geregelt ist.
Nun denn, ich habe nun mein relevantes Einkommen berechnet und komme unter Berücksitigung anderer Unterhaltsberechtigter auf die 4. oder 5. Einkommensstufe.
Diesen Betrag würde ich vermindert um 50% (Ländergruppe 3 des BMF) titulieren lassen.
Ich denke mal das würde den utopischen Forderungen schon mal viel Wind aus den Segeln nehmen.
Wenn man sich einig wird, würde ich ja auch noch die KV übernehmen, aber das kommt dann ja erst später dran.
Gruß!