05-07-2011, 18:59
Na gut, dann bleibt noch die Forderung nach Herausgabe des alten Titels.
Den Anspruch hast du unzweifelhaft.
Am besten erklärst du deine Bereitschaft zur Erstellung eines neuen Titels nach Herausgabe des alten.
Den Anspruch hast du unzweifelhaft.
Am besten erklärst du deine Bereitschaft zur Erstellung eines neuen Titels nach Herausgabe des alten.