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Einseitige notarielle Verpflichtungserklärung
#14
Das mit dem alten Titel wäre mir auch zu unsicher. Den würde ich zurückfordern. Also warum nicht einen neuen Titel beim Notar hinterlegen und den alten fordern? Den neuen (vollstreckbaren) erhält Sohnemann dann, wenn er den alten rausrückt. Geht alles über den Notar, also Sicherheit auf beiden Seiten.
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RE: Einseitige notarielle Verpflichtungserklärung - von blue - 05-07-2011, 19:13

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