Etwas ausführlicher:
http://www.heise.de/tp/artikel/35/35092/1.html
Acht Jahre vorher ließ sich Dr. Trapp möglicherweise (ebenso wie die Staatsanwaltschaft und die Polizei) von den Tränen der damals 36-jährigen Heidi K. unangemessen beeindrucken. Hinzu kam, dass der Angeklagte A. unter seinen Kollegen im Ruf stand, jähzornig und dem Alkohol zugeneigt zu sein. Und so wurde er der Vergewaltigung für schuldig befunden und zu fünf Jahren Haft verurteilt, obwohl es keine neutralen Zeugen gab und sich Heidi K. nach dem angeblichen Tatzeitpunkt gegenüber ihren Kollegen, mit denen sie gleich darauf essen ging, bemerkenswert normal verhielt.
http://www.heise.de/tp/artikel/35/35092/1.html
Acht Jahre vorher ließ sich Dr. Trapp möglicherweise (ebenso wie die Staatsanwaltschaft und die Polizei) von den Tränen der damals 36-jährigen Heidi K. unangemessen beeindrucken. Hinzu kam, dass der Angeklagte A. unter seinen Kollegen im Ruf stand, jähzornig und dem Alkohol zugeneigt zu sein. Und so wurde er der Vergewaltigung für schuldig befunden und zu fünf Jahren Haft verurteilt, obwohl es keine neutralen Zeugen gab und sich Heidi K. nach dem angeblichen Tatzeitpunkt gegenüber ihren Kollegen, mit denen sie gleich darauf essen ging, bemerkenswert normal verhielt.