(11-07-2011, 11:17)Austriake schrieb: Deine Unterhaltspflicht endet in dem Monat, in dem dein Sohn 18 wird.
Wo steht das?
Ansonsten kläre das Weitere im Einvernehmen mit dem Sohn. Wenn er nur rumgammelt, bekommt er nix. Wenn er eine Ausbildung o.ä. macht, darfst Du wieder ran!