11-07-2011, 12:28
(11-07-2011, 12:24)camparso schrieb: werde dann alle sturmläufe der ex ignorieren.
Kannst du machen, ja. Vorher durfte sie das Kind vertreten, mit der Volljährigkeit endet jegliches Vertretungs- und Sorgerecht, der Sohn hat seine Angelegenheiten wie jeder Erwachsene selbst zu regeln.
Ob Wohnvorteile bei Volljährigenunterhalt noch eine Rolle spielen, bezweifle ist. Warte doch mal ab, was dir vorgelegt wird, wenn es soweit ist. Er hat zu fordern und vorzulegen.