11-07-2011, 18:47
Bin wieder auf dem Damm ;-) Möchte dem Anwalt natürlich gerne eine schöne Antwort schreiben.
Gab es da nicht etwas nach dem Motto "mutwillig herbeigeführte Klage"?
Schließlich bin ich ja zahlungswillig, möchte nur vorher den nachweis der Bedürftigkeit des "Opfers" und will natürlich auf keinen Fall die unsinnig überhöhte Forderung bezahlen.
Kann mann das mit dem "mutwillig herbeigeführt" da irgendwie verwenden?
Gab es da nicht etwas nach dem Motto "mutwillig herbeigeführte Klage"?
Schließlich bin ich ja zahlungswillig, möchte nur vorher den nachweis der Bedürftigkeit des "Opfers" und will natürlich auf keinen Fall die unsinnig überhöhte Forderung bezahlen.
Kann mann das mit dem "mutwillig herbeigeführt" da irgendwie verwenden?