Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
BFH vom 12.5.2011, VI R 42/10: Zivilprozesskosten sind aussergewöhnliche Belastungen
#2
Ich bin da nicht ganz so optimistisch wie Du.

Hat man den Prozess verloren, kann das Finanzamt ganz schnell sagen, der wäre vermeidbar gewesen.

Gewinnt man ihn, zahlt sowieso die Gegenseite, sofern sie zahlungsfähig ist.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: BFH vom 12.5.2011, VI R 42/10: Zivilprozesskosten sind aussergewöhnliche Belastungen - von Camper1955 - 18-07-2011, 08:38

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste