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BFH vom 12.5.2011, VI R 42/10: Zivilprozesskosten sind aussergewöhnliche Belastungen
#6
(18-07-2011, 11:53)p schrieb: Wenn dir die 180.- egal sind, schenk sie mir :-)

Wenn Du meine außergewöhnlichen Belastungen in Höhe von 2400,00 € vorschießt, kriegst Du gerne 180,00 € zurück. Big Grin

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Nachrichten in diesem Thema
RE: BFH vom 12.5.2011, VI R 42/10: Zivilprozesskosten sind aussergewöhnliche Belastungen - von Camper1955 - 18-07-2011, 12:07

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