24-07-2011, 09:39
(23-07-2011, 20:48)expat schrieb: ich fand's interessant, wie man nach teilung des vermögens und einer durchaus üppigen abfindung noch die chuzpe hat, auf fortlaufenden ehegattenunterhalt zu klagen. da sieht man doch, dass es gar nicht mehr um versorgung geht, sondern ums prinzip.Richtig! Denn ihr steht es ja zu! Und gerade die Abschaffung des Schuldprinzip hat dazu geführt, dass die allermeisten Frauen Haus, Kinder und das Geld bekommen. Wie viele Scheidungen werden von Frauen eingereicht, (weil sie ganz genau wissen, dass er weiter zahlen muß)? Ich wäre durchaus dafür, wenn das Schuldprinzip wieder eingeführt würde. Hätte man zumindest ein wenig Rechtssicherheit, wenn es wegen Geld vor Gericht geht.
Selbst die damalige 0/8/15 Regelung brachte mehr Rechtssicherheit als das Gemurkse heute, wenn es um BU/EU geht.