31-07-2011, 14:15
Hallo,
nach langen hin und her haben meine Frau und ich beschlossen,das wir uns Trennen und ich Ausziehe aus der Immobilie meiner Frau.Seit über zwei Jahren geht es nun schon von mir den Mindestkindesunterhalt zu fordern weil ich nicht Voll leistungsfähig bin( Mangelfall) .Ich wurde von Gericht zu Gericht durchgepeitscht. Bis hin das meine Frau ihr Einkommen offenlegen musste was Sie für ihre Immobilie Gezahlt hat.Das OLG hat mich zu 90% durch meine Frau leistungsfähig gemacht Mietersparnis von jeden 300 € Haushaltsersparnis 95€. Habe dem Gericht auch mitgeteilt, das ich Miete an meiner Frau zahle weil das Haus Sanierungsbedürftig ist und daher Rücklagen gebildet werden müsse auch belegt durch Fotos.Interessiert keinen.Letzte Woche bekam ich eine Beschluss vom OLG wo heraus geht das mein SB von 950,-€ auf 560 Abgesenkt wird. Zu diesem Vergleich sollte ich Zustimmen.Wenn ich nicht bis zum 15 Aug.Zustimme werde ich Verurteilt.
Daher meine frage:
ich werde in einer WG 1 Zimmer Warm 250,-€ Umziehen und werde den Vergleich nicht Zustimmen.Wird dann das Urteil trotz meines Umzuges so geurteilt als würde ich bei meiner Frau Wohnen oder schaffe ich dem ganzen eine neue Situation das Sie dadurch kein Urteil ergibt? Und der SB Bleibt?
Gruß Zahlknecht
nach langen hin und her haben meine Frau und ich beschlossen,das wir uns Trennen und ich Ausziehe aus der Immobilie meiner Frau.Seit über zwei Jahren geht es nun schon von mir den Mindestkindesunterhalt zu fordern weil ich nicht Voll leistungsfähig bin( Mangelfall) .Ich wurde von Gericht zu Gericht durchgepeitscht. Bis hin das meine Frau ihr Einkommen offenlegen musste was Sie für ihre Immobilie Gezahlt hat.Das OLG hat mich zu 90% durch meine Frau leistungsfähig gemacht Mietersparnis von jeden 300 € Haushaltsersparnis 95€. Habe dem Gericht auch mitgeteilt, das ich Miete an meiner Frau zahle weil das Haus Sanierungsbedürftig ist und daher Rücklagen gebildet werden müsse auch belegt durch Fotos.Interessiert keinen.Letzte Woche bekam ich eine Beschluss vom OLG wo heraus geht das mein SB von 950,-€ auf 560 Abgesenkt wird. Zu diesem Vergleich sollte ich Zustimmen.Wenn ich nicht bis zum 15 Aug.Zustimme werde ich Verurteilt.
Daher meine frage:
ich werde in einer WG 1 Zimmer Warm 250,-€ Umziehen und werde den Vergleich nicht Zustimmen.Wird dann das Urteil trotz meines Umzuges so geurteilt als würde ich bei meiner Frau Wohnen oder schaffe ich dem ganzen eine neue Situation das Sie dadurch kein Urteil ergibt? Und der SB Bleibt?
Gruß Zahlknecht