31-07-2011, 16:24
Ich vermute, Profiler kennt den Sachverhalt nicht richtig.
Mit "Frau" ist DIE Frau gemeint, die er NACH der Auflösung seiner 1. Ehe geheiratet hat.
Bei der Anrechnung (und Ersparnis) der Vorteile aus der jetzigen Ehe anerkennt das Gericht im Hinblick auf seine Unterhaltsverpflichtungen verschiedene, mit der Immobilie seiner jetzigen Frau im Zusammenhang stehende, Kosten nicht.
Nun ist der jetzigen Frau der "Kragen geplatzt" und sie hat ihn rausgeschmissen!
Mit "Frau" ist DIE Frau gemeint, die er NACH der Auflösung seiner 1. Ehe geheiratet hat.
Bei der Anrechnung (und Ersparnis) der Vorteile aus der jetzigen Ehe anerkennt das Gericht im Hinblick auf seine Unterhaltsverpflichtungen verschiedene, mit der Immobilie seiner jetzigen Frau im Zusammenhang stehende, Kosten nicht.
Nun ist der jetzigen Frau der "Kragen geplatzt" und sie hat ihn rausgeschmissen!