Die 2. Frau sehe ich wohl.
Für die Bemessung seines Grundbedarfes nach Auszug sollte das/die mW unerheblich sein. Oder nicht? Der Grundbedarf muß ihm bleiben. Und zwar NICHT nach DT oder so.
Nochmal meine Frage: Wer sollte woraus gegen wen einen TrennungsUanspruch haben UND realisieren können?
Mir ging es im Ansatz eher um den KU und KdU.
Für TU ist dann einfach nix da, von wem auch immer gefordert.
Aber gut. Ich sehe schon, daß es da noch Regelungswidersprüche zwischen den Rechtsbereichen geben kann. Meine Frage war ganz ernst gemeint. Scheidung und ihre Folgen sind nicht so mein Ding. War nie verheiratet.
Das scheint ein Schweinestall zu sein, zu dem ich noch keinen Zutritt hatte - und wohl auch nie haben werde.
Für die Bemessung seines Grundbedarfes nach Auszug sollte das/die mW unerheblich sein. Oder nicht? Der Grundbedarf muß ihm bleiben. Und zwar NICHT nach DT oder so.
Nochmal meine Frage: Wer sollte woraus gegen wen einen TrennungsUanspruch haben UND realisieren können?
Mir ging es im Ansatz eher um den KU und KdU.
Für TU ist dann einfach nix da, von wem auch immer gefordert.
Aber gut. Ich sehe schon, daß es da noch Regelungswidersprüche zwischen den Rechtsbereichen geben kann. Meine Frage war ganz ernst gemeint. Scheidung und ihre Folgen sind nicht so mein Ding. War nie verheiratet.
Das scheint ein Schweinestall zu sein, zu dem ich noch keinen Zutritt hatte - und wohl auch nie haben werde.