03-08-2011, 18:42
(03-08-2011, 08:22)Ibykus schrieb: Die Vermögensschadenversicherung Deiner Anwältin zahlt nur, wenn Dir wegen der verpatzten Berufung auch ein Schaden entstanden ist.
Vermutlich wird sie behaupten, daß Dir ein weiterer Vermögensschaden erspart geblieben sei, weil die Erfolgsaussichten der Berufung gleich Null wären.
Dann hilft nur ein Rechtsgutachten.
Interessant wäre also die Begründung zu kennen, mit der Berufung eingelegt wurde.
Bei unverschuldeter Verspätung gibts übrigens die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Vielleicht war sie ja nicht einfach nur zu dämlich nach Terminlage zu arbeiten, sondern krank oder sonstwie unpäßlich
Das hätte die Anwältin allerdings bei der Einreichung der Berufung schon vortragen müssen ....
Also oben nochmal das Zitat von Ibikus wegen der Wiedereinsetzung in den alten Stand :
Hier dazu noch eine wichtige Info : Wenn die Anwältin nun die Wiedereinsetzung in den alten Stand will, muß sie erneut Frist wahren ( 4 Wochen-soweit ich weiß) nach Wegfall des Hindernisses (also ihrer Krankheit), sonst ist auch dies wieder verfristet.
Also schnellstens die Anwältin mal kontaktieren und fragen, wie sie sich das jetzt vorstellt.
Scheint ja wieder ein Vollprofi mehr unter der Zunft der Anwälte unterwegs zu sein.....