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235 StGB
#8
(07-08-2011, 11:44)Derentsorgtevater schrieb: Hallo an Alle hier! Hat jemand schon mal nach Paragraph 235 StGB geklagt also kindesentzug??? Hat jemand nützliche Tipps? Bitte ratet mir nicht zu einem Anwalt zu gehen . War bei 3 und die haben nichtmal die Adresse meiner Kinder rausfinden können . Km ist einfach 250 km weit weg gezogen. Jetzt endlich vom Gericht Urteil da wegen betreuten umgang ! Km mauert trotz Urteil!!!@gleichgesinnter: du schreibst ein bekannter von dir konnte Unterhalt reduzierten oder gar einstellen weil er Mutter nicht noch belohnen wollte für ihr verhalten. Kann man das gesamte urteil samt Aktenzeichen irgendwie bekommen
Was hast Du vor?
- Strafantrag (§ 238 StGB!) wegen Kindesentziehung zu stellen oder
- den Unterhalt mindern, weil die KM den Umgangsbeschluss nicht umzusetzen bereit ist?

Das Erste ist eine Strafsache, das Zweite würde die Durchsetzung (Vollstreckung) familiengerichtlicher Beschlüsse betreffen.

Davon, dass ein Kind seinen gesetzlichen Unterhaltsanspruch gg seinen Vater verwirken könnte deswegen, weil seine Mutter den Umgang boykottiert, habe ich noch nicht gehört .....
Ich halte das auch für absurd.

Ein Elternteil ist nach § 235 StGB nur strafbar, wenn der Entzug mit den oben (beppo) genannten Tatmittel (auf die sich auch der Vorsatz erstreckt) begangen wurde.

(Ein solches Verfahren wollte die Mutter meines Kindes mir auch schon anhängen ....
Sie unterhält gerne ein Beratungsteam von Stümpern, die mehr darauf bedacht sind, dem Vater zu schaden als dem gemeinsamen Kind zu nützen.)

Wenn die KM Deines Kindes also spurlos verwindet und Dir insoweit den Umgang vorenthält, muss das noch keine tatbestandsmäßige Kindesentführung sein.

Es geht wohl mehr darum (deswegen P's Frage nach Zwangsgeld-/ Ordnungsgeldandrohung) wie man möglichst schnell den Beschluss vollstreckt.

Das Familiengericht kennt ja ggf. die Rechtsvertretung der KM.
Und die kennt i.d.R. auch die ladungsfähige Anschrift ihrer Mandantin.

Ansonsten wird das Gericht im Wege der Zwangsvollstreckung den Aufenthaltsort der KM ermitteln oder polizeilich ermitteln lassen.



(07-08-2011, 14:37)Profiler schrieb: So schnell geht Dir das Kind nicht verloren, wenn Du vor der Trennung guten Kontakt hattest.

Im Gegenteil, je nach Alter wird das Kind verstärkt Deine Nähe suchen - und der Mutter uU die Hölle heiß machen. ....
Wenn sich eine Mutter mutwillig 250 km vom umgangsberechtigten Vater entfernt hat und zudem den Aufenthaltsort des Kindes verheimlicht, darf man das, was @Profiler rät, auf gar keinen Fall machen.

So schnell, wie eine KM Dir Dein Kind erst "madig" macht und dann "abspenstig", kannst Du nicht bis 100 zählen.

Ob und wie Dein Kind Dich in seinem "Herzen" trägt hängt nicht nur von seinem Alter ab sondern entscheidend von der Raffinesse der KM.

Und die KM Deines Kindes scheint es darauf angelegt zu haben, Dich aus dem Leben Deines Kindes zu entsorgen!


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235 StGB - von Derentsorgtevater - 07-08-2011, 11:44
RE: 235 StGB - von beppo - 07-08-2011, 12:12
RE: 235 StGB - von blue - 07-08-2011, 12:21
RE: 235 StGB - von Skipper - 07-08-2011, 12:27
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RE: 235 StGB - von vorsichtiger - 08-08-2011, 12:14
RE: 235 StGB - von karlma - 08-08-2011, 12:54
RE: 235 StGB - von Ibykus - 08-08-2011, 14:28
RE: 235 StGB - von p__ - 08-08-2011, 13:11

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