08-08-2011, 16:00
(08-08-2011, 15:07)Derentsorgtevater schrieb: Habe Urteil von gericht wonach betreuter umgang festgelegt wurde...ein Urteil wirst Du nicht haben, stattdessen einen Beschluss.
KM mauert aber immernoch...
Was tun sprach Zeus???
Familiengerichtliche Beschlüsse sind sofort vollstreckbar.
Wenn die KM sich nicht an die im Beschluss geregelten Umgangszeiten hält, beantragst Du ein empfindliches Ordnungsgeld gg die More festzusetzen.
Du musst die Mutter vorher nicht zwingend "in Verzug setzen", indem Du sie letztmalig aufforderst, den gerichtlich geregelten Umgang einzuhalten.
Es ist aber auch nicht schädlich, wenn Du dem Gericht schreiben kannst:
...weigert sich die KM trotz mehrfacher Aufforderung dazu, zuletzt mit Schreiben vom ..., das gemeinsame Kind zum Zwecke des mit Beschluss v., Az.: ..., geregelten Umgangs herauszugeben .....
Es wird deshalb beantragt, der Antragsgegnerin im Wege der Vollstreckung ein empfindliches Ordnungsgeld aufzuerlegen.
Du solltest aber auch nicht zu warten, sonst erreicht sie, was sie vermutlich beabsichtigt.