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also nochmal ...
#3
Ich denke, sofort mit Bericht Retour ans Gericht mit Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz für Dich und die Kinder. Über die Mutter muß gar kein Wort verloren werden.

Gerichte sehen es nicht so gern, wenn ihre Beschlüsse oder sogar Vergleiche, denen sie beigetreten sind, ignoriert werden.
Bei Umgangsboykott sind die idR auch recht fix.

Mir ist Umgang, das Leben mit meinen Kindern heilig, auf Störungen antworte ich sehr schnell und 'robust' - für mich, meine Kinder, meine Familie mit ihnen. Die KM ist dabei für mich/uns recht uninteressant.

"... wird beantragt: Das Gericht ergreift Maßnahmen zur Sicherstellung des gerichtlich festgelegten Umgangsrechtes der Kinder mit ihrem Vater ..."

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also nochmal ... - von Derentsorgtevater - 08-08-2011, 15:07
RE: also nochmal ... - von Ibykus - 08-08-2011, 16:00
RE: also nochmal ... - von Skipper - 08-08-2011, 16:23

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