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BGH 4.5.2011: Abänderung Unterhaltstitel, Ausbildung machen statt Unterhalt zahlen
#2
Andere Aspekte des Urteils beleuchtet eine Pressemeldung, die durch verschiedenen Anwalts-Werbeseiten geistert: http://www.dresdner-fachanwaelte.de/?id=423 (Nr. 6)

Demnach kann man einen Jugendamtstitel nicht mehr abändern, wenn man nicht nachweisen kann, dass sich die zugrundeliegenden Einkommensverhältnisse geändert haben. Dazu gehört der Nachweis der damaligen Verhältnisse, bei fiktivem Einkommen muss man die Höhe des fiktiven Einkommens belegen. Hat man damals einfach einen Jugendamtitel unterschrieben, ist das schlicht und ergreifend unmöglich. Man kommt nie mehr heraus aus dem Titel. Ein weiteres starkes Argument, Titel grundsätzlich nur befristet auf längstens zwei Jahre zu unterzeichnen.

Dieser richterliche Bockmist mit fiktiver Lüftlmalerei ist bekannt, da er aber derart schwachsinnig und entgegen jedem verstandesmässigen Denken bleibt, gibt es immer wieder Klagen dazu, ähnlich z.B. das OLG Hamm 10 UF 12/08 vom 25.06.2008, http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...33#pid6633
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RE: BGH 4.5.2011: Abänderung Unterhaltstitel, Ausbildung machen statt Unterhalt zahlen - von p__ - 19-08-2011, 11:19

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