19-08-2011, 21:12
(19-08-2011, 11:19)p schrieb: Hat man damals einfach einen Jugendamtitel unterschrieben, ist das schlicht und ergreifend unmöglich. Man kommt nie mehr heraus aus dem Titel.Sowas macht ja auch kein normal denkender Vater!
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Es ist daher für den Unterhaltsschuldner sehr wichtig, nicht nur die Urkunde, sondern auch die Schreiben zur Einkommensermittlung aufzuheben. Sollte es so etwas nicht geben, empfiehlt es sich, während der Errichtung der Urkunde von den Mitarbeitern des Jugendamtes bestätigen zu lassen, welche Daten maßgeblich für die Errichtung der Urkunde waren.
Wer sich vor Gericht verurteilen läßt, hat es deutlich einfacher, die Nachweise zu erbringen!
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Meine Rede seit 1860! Nix bei der Kinderklaubehörde unterschreiben, sondern vor Gericht verurteilen lassen!
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