21-08-2011, 20:23
Schon klar, dass sie das gesagt hat, aber das stimmt leider nicht. Eine Ehe gibt es nicht für gleichgeschlechtliche Paare, nur eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Das ist ein signifikanter Unterschied, der bereits in Artikel 6 der Verfassung zum Tragen kommt, auch in anderen Bereichen, z.B. dem Einkommenssteuerrecht oder dem Angehörigenstatus.
Aber darauf will ich nicht herumreiten. Meine Aussage bleibt korrekt: "Die nichtleibliche Partnerin dieser Mutter hat automatisch das gemeinsame Sorgerecht nach der Trennung. Wir leiblichen Väter ohne Trauschein haben es nicht."
Aber darauf will ich nicht herumreiten. Meine Aussage bleibt korrekt: "Die nichtleibliche Partnerin dieser Mutter hat automatisch das gemeinsame Sorgerecht nach der Trennung. Wir leiblichen Väter ohne Trauschein haben es nicht."