24-08-2011, 05:32
Heute erhielt ich eine Rechnung der Landesoberkasse wonach ich eine Verfahrensgebühr §§ 28-31, 33-37, 39-52 FamGKG zu zaheln habe.
Ich habe für dieses Verfahren PKH bzw. VKH erhalten.
Muss ich die Summe bezahlen?
Die kommen nach zwei Jahren und verlangen diese Gebühr.
Ich habe für dieses Verfahren PKH bzw. VKH erhalten.
Muss ich die Summe bezahlen?
Die kommen nach zwei Jahren und verlangen diese Gebühr.