24-08-2011, 20:55
(24-08-2011, 05:32)marecello schrieb: Ich habe für dieses Verfahren PKH bzw. VKH erhalten.Dazu müßte es dann einen Beschluss geben. Ich vermute, Dir wurde VKH gewährt mit Rückzahlung.
(24-08-2011, 05:32)marecello schrieb: Muss ich die Summe bezahlen?Davon gehe ich mal aus.
(24-08-2011, 05:32)marecello schrieb: Die kommen nach zwei Jahren und verlangen diese Gebühr.Das ist eigentlich sehr zuvorkommend. Meine Erfahrungen mit den Gerichtskassen sind eher positiv. Bei mir haben sie alles angerechnet, was ich geltend gemacht hatte. Somit waren die monatlichen Raten sehr niedrig.
Im Gegensatz zu den JA-Tussen lassen die dort wirklich mit sich reden!