Hallo mijo,
Deine Fragen deuten darauf hin, daß Du in de T-faq noch viele Antworten finden kannst oder anderweitig Dich beraten lassen und informieren könntest. In der Tat hat nur die Mutter Anspruch auf Hilfe, was den KU betrifft.
Geh mal davon aus, daß sich der KU an der Düssekdorfer Tabelle orientiert oder Tabellen anderer OLG.
Damit, den Umgangskosten und mit Deinem Gehalt usw. sollte Dir eine recht exakte Finanzplanung möglich sein.
Was den Umgang betrifft, das mit den Schichtdiensten kenne ich.
Schichten werden geplant und diese 'Dienstplanung' kann dann wiederum als Grundlage für eine verbindliche Umgangsregelung dienen.
Schichtdienst kann den Vorteil haben, daß größere Frei-Zeiten dann mit dem Kind verbracht weden können, dieses dann bei Dir lebt und zwar nicht nur am WE. Voraussetzung ist natürlich, Hauptwohnsitz des Kindes und Schule liegen nicht zu weit von Dir entfernt.
Deine Fragen deuten darauf hin, daß Du in de T-faq noch viele Antworten finden kannst oder anderweitig Dich beraten lassen und informieren könntest. In der Tat hat nur die Mutter Anspruch auf Hilfe, was den KU betrifft.
Geh mal davon aus, daß sich der KU an der Düssekdorfer Tabelle orientiert oder Tabellen anderer OLG.
Damit, den Umgangskosten und mit Deinem Gehalt usw. sollte Dir eine recht exakte Finanzplanung möglich sein.
Was den Umgang betrifft, das mit den Schichtdiensten kenne ich.
Schichten werden geplant und diese 'Dienstplanung' kann dann wiederum als Grundlage für eine verbindliche Umgangsregelung dienen.
Schichtdienst kann den Vorteil haben, daß größere Frei-Zeiten dann mit dem Kind verbracht weden können, dieses dann bei Dir lebt und zwar nicht nur am WE. Voraussetzung ist natürlich, Hauptwohnsitz des Kindes und Schule liegen nicht zu weit von Dir entfernt.