29-08-2011, 19:54
ich sehe das so:
KM hat offensichtlich wieder eine Möglichkeit gefunden, den Umgang zu sabotieren, indem sie meiner Tochter einen "heißen Wunsch" erfüllt und ihr einen Hund zu kaufen bereit ist zu Bedingungen, die sich mit dem derzeitigen Umgangsbeschluss nicht vereinbaren lassen.
Nach diesen Bedingungen kann ich mich entscheiden, wie ich will: ich verliere.
Einmal abgesehen davon, dass das ein eklatanter Verstoß gegen § 1684 II BGB ist, neige ich zu der Vermutung, dass diese "Maßnahme" zum jetzigen Zeitpunkt mglw geplant ist.
Was soll ich machen?
Beantrage ich ein Ordungsgeld festzusetzen, muss erst der Hinweis gem. § 89 II FamFG im Beschluss aufgenommen werden - das weiss die KM mittlerweile aus rechtshängigen Verfahren ....
Die KM käme sehr wahrscheinlich mit einer Androhung davon.
Andererseits macht sie Punkte im Sorgerechtsverfahren.
Denn ihr Anwalt wird vortragen, dass die Eltern wiederum streiten und sich zu einigen nicht in der Lage sind.
Denn der böse Vater ist nicht bereit auf eine Übernachtung des Kindes bei ihm zu verzichten.
Dass die KM diesen Streit perfide inszeniert hatte, um gerade dieses Ergebnis zu erwirken, interessiert das Gericht vermutlich weniger....
Auch das sie skrupellos das Kindeswohl strapaziert wird geflissentlich übersehen werden.
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KM hat offensichtlich wieder eine Möglichkeit gefunden, den Umgang zu sabotieren, indem sie meiner Tochter einen "heißen Wunsch" erfüllt und ihr einen Hund zu kaufen bereit ist zu Bedingungen, die sich mit dem derzeitigen Umgangsbeschluss nicht vereinbaren lassen.
Nach diesen Bedingungen kann ich mich entscheiden, wie ich will: ich verliere.
Einmal abgesehen davon, dass das ein eklatanter Verstoß gegen § 1684 II BGB ist, neige ich zu der Vermutung, dass diese "Maßnahme" zum jetzigen Zeitpunkt mglw geplant ist.
Was soll ich machen?
Beantrage ich ein Ordungsgeld festzusetzen, muss erst der Hinweis gem. § 89 II FamFG im Beschluss aufgenommen werden - das weiss die KM mittlerweile aus rechtshängigen Verfahren ....
Die KM käme sehr wahrscheinlich mit einer Androhung davon.
Andererseits macht sie Punkte im Sorgerechtsverfahren.
Denn ihr Anwalt wird vortragen, dass die Eltern wiederum streiten und sich zu einigen nicht in der Lage sind.
Denn der böse Vater ist nicht bereit auf eine Übernachtung des Kindes bei ihm zu verzichten.
Dass die KM diesen Streit perfide inszeniert hatte, um gerade dieses Ergebnis zu erwirken, interessiert das Gericht vermutlich weniger....
Auch das sie skrupellos das Kindeswohl strapaziert wird geflissentlich übersehen werden.
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