01-09-2011, 17:15
Hallo,
ich bin ganz neu hier und froh, dass ich diese Seite gefunden habe.
Kurz zu meiner Geschichte. Ich bin Freiberufler, zur Zeit leider nicht sehr erfolgreich. Dazu kommt , dass ich einiges in Arbeitsgerät investieren musste. Mein Einkommen liegt so im dritten Jahr schon unter dem Selbstbehalt.
Das JA hat im Rahmen seiner Beistandsschaft Belege über die Einkommenssituation angefordert, welche ich auch hin geschickt habe.
Dann kam ein Schreiben, dass die Berechnungen ergeben haben, dass ich
zum Mindestunterhalt verpflichtet bin und ich diesen Unterhalt urkundlich anerkennen soll.
Daraufhin schrieb ich wieder hin und wollte Auskunft über die Berechnung haben bzw. wissen ob Sie denn einen Selbsbehalt berücksichtigt hätte.
Jetzt kam folgende Antwort, ich fasse das wichtigste zusammen:
"Sie unterliegen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet, dass Sie sich ernsthaft und intensiv - auch bundesweit - um eine oder mehrere Erwerbstätigkeiten zu bemühen haben..... Zumutbar sind grundsätzlich alle Erwerbstätigkeiten,, die von Ihnen ausgeübt werden können.... Nach ständiger - auch höchstrichterlicher - Rechtssprechung können Sie sich nicht darauf zurückziehen, dass das das Einkommen aus Ihrer Selbständigkeit nicht ausreicht, um zumindest den Mindestunterhalt zu leisten. Da die Entwicklung Ihrer Einkünfte der vergangenen Jahre keine positive Entwicklung erkennen lässt, kann von Ihnen verlangt werden, dass Sie zur Erfüllung .... zusätzliche Tätigkeiten aufnehmen oder ... eine abhängige Beschäftigung suchen...
Insofern kann Ihnen ei fiktives Einkommen in der Höhe zugerechnet werden, dass Sie zumindest zur Leistung des Mindestunterhalts in der Lage sind.
Wir halten daher die Unterhaltsforderung in vollem Umfang aufrecht und bitten um urkundliche Anerkennung.....
Sollten Sie die o. g. Frist zur Beurkundung nicht einhalten, behalten wir uns vorm die Unterhaltsforderung ohne weiter Ankündigung auf Ihre Kosten festsetzen zu lassen."
So, jetzt bin ich ganz schön in der Bredouille.
Wie soll ich mich verhalten? Ich würde einen Unterhalt von ca. 80,00 EUR aufbringen können und diesen auch titulieren.
Kann das JA ohne das explizite Einverständnis der Mutter klagen bzw. kann sich die Mutter gegen eine Klage aussprechen?
Vielen Dank!!!
ich bin ganz neu hier und froh, dass ich diese Seite gefunden habe.
Kurz zu meiner Geschichte. Ich bin Freiberufler, zur Zeit leider nicht sehr erfolgreich. Dazu kommt , dass ich einiges in Arbeitsgerät investieren musste. Mein Einkommen liegt so im dritten Jahr schon unter dem Selbstbehalt.
Das JA hat im Rahmen seiner Beistandsschaft Belege über die Einkommenssituation angefordert, welche ich auch hin geschickt habe.
Dann kam ein Schreiben, dass die Berechnungen ergeben haben, dass ich
zum Mindestunterhalt verpflichtet bin und ich diesen Unterhalt urkundlich anerkennen soll.
Daraufhin schrieb ich wieder hin und wollte Auskunft über die Berechnung haben bzw. wissen ob Sie denn einen Selbsbehalt berücksichtigt hätte.
Jetzt kam folgende Antwort, ich fasse das wichtigste zusammen:
"Sie unterliegen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet, dass Sie sich ernsthaft und intensiv - auch bundesweit - um eine oder mehrere Erwerbstätigkeiten zu bemühen haben..... Zumutbar sind grundsätzlich alle Erwerbstätigkeiten,, die von Ihnen ausgeübt werden können.... Nach ständiger - auch höchstrichterlicher - Rechtssprechung können Sie sich nicht darauf zurückziehen, dass das das Einkommen aus Ihrer Selbständigkeit nicht ausreicht, um zumindest den Mindestunterhalt zu leisten. Da die Entwicklung Ihrer Einkünfte der vergangenen Jahre keine positive Entwicklung erkennen lässt, kann von Ihnen verlangt werden, dass Sie zur Erfüllung .... zusätzliche Tätigkeiten aufnehmen oder ... eine abhängige Beschäftigung suchen...
Insofern kann Ihnen ei fiktives Einkommen in der Höhe zugerechnet werden, dass Sie zumindest zur Leistung des Mindestunterhalts in der Lage sind.
Wir halten daher die Unterhaltsforderung in vollem Umfang aufrecht und bitten um urkundliche Anerkennung.....
Sollten Sie die o. g. Frist zur Beurkundung nicht einhalten, behalten wir uns vorm die Unterhaltsforderung ohne weiter Ankündigung auf Ihre Kosten festsetzen zu lassen."
So, jetzt bin ich ganz schön in der Bredouille.
Wie soll ich mich verhalten? Ich würde einen Unterhalt von ca. 80,00 EUR aufbringen können und diesen auch titulieren.
Kann das JA ohne das explizite Einverständnis der Mutter klagen bzw. kann sich die Mutter gegen eine Klage aussprechen?
Vielen Dank!!!