(01-09-2011, 17:15)Calimero schrieb: So, jetzt bin ich ganz schön in der Bredouille.Ja, kann es, denn das Einverständnis hat es bereits mit der Einrichtung der Beistandschaft.
Wie soll ich mich verhalten? Ich würde einen Unterhalt von ca. 80,00 EUR aufbringen können und diesen auch titulieren.
Kann das JA ohne das explizite Einverständnis der Mutter klagen bzw. kann sich die Mutter gegen eine Klage aussprechen?
Ansonsten ist das ein typischer Stil des JA-Inkasso, das sich im Gewande einer Behörde versteckt. Da für die keine Kosten entstehen - die trägt im Unterhaltsmaximierungsland immer der U-Schuldner - werden sie ohne Rücksicht losklagen. Insbesondere bei Selbständigen.
Es bleiben mehr oder minder 2 Möglichkeiten:
- sofort mehr verdienen
oder
- sofort Hartz4-Antrag stellen und als Aufstocker den Unterhalt von Einkommen abziehen.
Hast du überhaupt die www.Umgangskosten.de angegeben?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #