01-09-2011, 17:38
(01-09-2011, 17:29)sorglos schrieb: [quote='Calimero' pid='60826' dateline='1314890110']Ja, kann es, denn das Einverständnis hat es bereits mit der Einrichtung der Besistandschaft.
So, jetzt bin ich ganz schön in der Bredouille.
Wie soll ich mich verhalten? Ich würde einen Unterhalt von ca. 80,00 EUR aufbringen können und diesen auch titulieren.
Kann das JA ohne das explizite Einverständnis der Mutter klagen bzw. kann sich die Mutter gegen eine Klage aussprechen?
Vielen Dank für die Antwort!
D. h., die Mutter kann sich nicht mit Erfolg gegen eine Klage aussprechen?