01-09-2011, 18:59
doch, eine Beistandschaft kann jederzeit wieder aufgelöst werden.
Das ist aber dann unabhängig von der Frage der übergegangenen Forderungen, z.B. nach UVG. Diese Stellen "verselbständigen" sich dann.
Das ist aber dann unabhängig von der Frage der übergegangenen Forderungen, z.B. nach UVG. Diese Stellen "verselbständigen" sich dann.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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