01-09-2011, 19:44
jetzt haben sich noch ein paar Fragen aufgetan:
Das JA schreibt, dass ich mit der Zahlung des Mindestunterhalts bereits in Verzug bin. Geht das überhaupt, dass die ein fiktives Einkommen zur Berechnung
zu Grunde legen oder muss das nicht erst durch ein Gericht festgestellt werden? Kann mir das Gericht dann ein fiktives Gehalt auch für die Vergangenheit, also rückwirkend zurechnen? Das wäre doch absurd.
Ich habe das JA darum gebeten, mir die Berechnung zu erläutern. Jetzt kamen sie mit diesem fiktiven Einkommen (in welcher Höhe überhaupt?). Die Berechnung wurde mir aber nicht erläutert, ist also nicht nachvollziehbar.
Das JA schreibt, dass ich mit der Zahlung des Mindestunterhalts bereits in Verzug bin. Geht das überhaupt, dass die ein fiktives Einkommen zur Berechnung
zu Grunde legen oder muss das nicht erst durch ein Gericht festgestellt werden? Kann mir das Gericht dann ein fiktives Gehalt auch für die Vergangenheit, also rückwirkend zurechnen? Das wäre doch absurd.
Ich habe das JA darum gebeten, mir die Berechnung zu erläutern. Jetzt kamen sie mit diesem fiktiven Einkommen (in welcher Höhe überhaupt?). Die Berechnung wurde mir aber nicht erläutert, ist also nicht nachvollziehbar.