01-09-2011, 20:26
(01-09-2011, 19:52)vorsichtiger schrieb: Das Jugendamt geht grundsätzlich nach der Düsseldorfer Tabelle und sendet dann Standardschreiben unter Verwendung von Scheuklappen, also ohne Nachdenken und links-rechts-Denken. Oder einfach ausgedrückt: Die sind abgrundtief dämlich, lügen was das Zeugs hält und sind keinesfalls sinnvoller Ansprechpartner ausser für Mütter.
Ich möchte Dir vorschlagen, Dich mal mit der Düsseldorfer Tabelle auseinanderzusetzen. Dann siehst Du was Mindestunterhalt, Selbstbehalt, Mangelfall usw sind.
Fiktivlöhne / -entgelte sind ein Suchen im Forum wert. Es ist ein sehr beliebtes Instrument säumige oder unwillige Verplichtete zu erpressen.
Was Du gerade erlebst sind die Anfänge eines perfiden, perfekt organisierten Ausquetschungsmechanismus.
@profiler: Das gegen die Wand fahren war Sarkasmus pur.
edit: calimero, wenn Dich die Denkweise der Beistände interessiert, such mal im Forum von der-beistand.de *grusel*
Hallo vorsichtiger (lustige Namen hier)!
natürlich habe ich mich schon mit den Basics wie Düsseldorfer Tabelle
usw. beschäftigt. Die Frage nach dem fiktiven Einkommen war aber, ob das auch rückwirkend (weil ich ja angeblich in Verzug bin) vom JA festgesetzt werden kann. Nach der Höhe habe ich deshalb gefragt, weil es natürlich absurd ist, denn sie könnten mir auch ein fiktives Einkommen von 15.000 EUR anrechnen, was manche Berufskollegen durchaus verdienen und in der absurden Folge also auch angesetzt werden könnte. ok, aber die Frage wurde beantwortet - das JA ist nicht
verpflichtet ihre Rechnungsweise transparent zu machen.